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- Biomedizinkonvention des Europarates

Gesetzgebung und VerwaltungMedizinrechtChristian Kopetzki, Universität WienRdM 2009/32RdM 2009, 19 Heft 1 v. 1.2.2009

Zusammenfassung: Das vierte Zusatzprotokoll zur Biomedizinkonvention betrifft genetische Tests für Gesundheitszwecke. Österreich hat die Biomedizinkonvention nicht unterzeichnet, was von Christian Kopetzki kritisiert wird.

Schlagwörter:

genetische Tests; Biomedizinkonvention;

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