Zusammenfassung: Durch das BGBl II 2007/319 wurde die Zivilluftfahrt-Meldeverordnung - ZVM kundgemacht. Nach dieser hat eine Meldung über ein Ereignis, einen Unfall oder andere Störfälle gem. § 7 Abs 1 Z 5 ZMV die Folgen des Ereignisses, des Unfalls oder des anderen Störfalles und die Anzahl der verletzten Personen zu enthalten.
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