Zusammenfassung: Durch BGBl II 2007/318 wurde die Zivilluftfahrt-Vorfall- und Notfall-Maßnahmen-Verordnung - ZVN kundgemacht. Die Verordnung regelt jene Maßnahmen die bei einem Flugnotfall, einem Vorfall in der Zivilluftfahrt oder einem Vorfall zu treffen sind.Aus medizinrechtlicher Sicht ist vor allem der II Abschnitt von Interesse, dieser beinhaltet Regelungen bezüglich des Such- und Rettungsdienstes.
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