Zusammenfassung: Durch BGBl II 2007/340 wurde die Verordnung betreffend die Betriebe von öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken 2007 kundgemacht. Damit tritt eine Änderung gegenüber der gleichnamigen Verordnung aus dem Jahre 2006 ein. Die Änderung betrifft insbesondere die Erstreckung der Übergangsfrist zum Erwerb der Qualifikation für die Tätigkeit als sachkundige Person bis zum 31.12.2009.