Zusammenfassung: Durch BGBl II 2007/307 wurde eine auf § 2 ArzneibuchG gestützte V des BMGFJ kundgemacht. Damit wurde die deutschsprachige Fassung des siebenten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch in Kraft gesetzt.
Schlagwörter:
Nachtrag zum Arzneibuch, BGBl II 2007/307;