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Unabhängige Heilmittelkommission - Begründung der Fallgruppenzuordnung durch den Hauptverband

MedizinrechtKurt KirchbacherRdM 2007/109RdM 2007, 158 - 159 Heft 5 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Den Hauptverband trifft infolge der Ablehnung der Erfassung einer Arzneispezialität im Erstattungskodex eine Pflicht zur nachvollziehbaren Begründung der vorgenommenen Wirkstoff- und Fallgruppenzuordnung.

Rechtsgrundlagen: § 23 Abs 2 VO-KO

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