Zusammenfassung: Der Beitrag bietet eine Übersicht über die Vorgaben, die das ASchG zur Reduktion der Gefährdung der mit Zytostatika beschäftigten Personen vorsieht. Die Autoren nehmen in diesem Zusammenhang auch zur Qualifikation von Zytostatika als " gefährliche Arbeitsstoffe" Stellung und konkretisieren die Verantwortlichkeit des Arbeitgebers bei auftretenden Gesundheitsschäden.