§ 2 ÄrzteG; § 1 UWG
Der OGH prüft, ob das Angebot und die Durchführung von sogenannten " Irisdiagnosen" mit dem Arztvorbehalt in Einklang zu bringen ist und erläutert, dass auch Ärzte dem Irreführungsverbot nach § 2 UWG unterliegen.
OGH 21.11.2006, 4 Ob 151/06v