Zusammenfassung: Bei ablehnenden Entscheidungen nach der Vorlage einer Arbeit des höchsten Evidenzgrades trifft den Hauptverband eine erhöhte Begründungspflicht. Die potentielle Gefahr einer Anwendung außerhalb des erlaubten Indikationsgebots rechtfertigt die Einreihung in einen Erstattungsbereich nicht.
Rechtsgrundlagen: § 361i Abs 3 ASVG; § 24 Abs 2 Z 3 VO-KO; § 24 Abs 3 VO-KO