Zusammenfassung: Die Autoren zeigen die Schwierigkeiten, die bei der Abgrenzung zwischen ärztlichen Kunstfehlern und schicksalshaften Behandlungsverläufen auftreten können, auf und beschreiben die objektiven und subjektiven Sorgfaltspflichten von Ärzten. In diesem Zusammenhang nehmen sie auch zu den erforderlichen Fähigkeiten der maßgeblichen Vergleichsfigur eines Durchschnittsarztes im jeweiligen Fachgebiet Stellung und weisen darauf hin, dass aus dem Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient keine Erfolgshaftung abgeleitet werden kann.