Zusammenfassung: Der Disziplinarsenat fällt einen Freispruch bezüglich der Missachtung eines befristeten Ausübungsverbots durch "Handauflegen" , verfügt aber abermals die Streichung aus der Ärzteliste als Disziplinarmaßnahme.
Disziplinarsenat der ÖÄK beim BMSG, 12.01.2004, Ds 12/2002