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Disziplinarrecht bearbeitet von Johannes W. Steiner

GesundheitsrechtRdM 2004/56RdM 2004, 93 - 94 Heft 3 v. 1.6.2004

Zusammenfassung: Der Disziplinarsenat fällt einen Freispruch bezüglich der Missachtung eines befristeten Ausübungsverbots durch "Handauflegen" , verfügt aber abermals die Streichung aus der Ärzteliste als Disziplinarmaßnahme.

Disziplinarsenat der ÖÄK beim BMSG, 12.01.2004, Ds 12/2002

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