Zusammenfassung: Die UHK nimmt zur fristgerechten Einbringung einer Beschwerde bei der UHK und zur Rechtzeitigkeit der Kenntniserlangung durch den Hauptverband Stellung.
UHK, 16.10.2003, 2/0-UHK/03 und 5/0-UHK/03
Rechtsgrundlagen: § 351 i Abs 3 ASVG; § 4 Abs 6 GO UHK