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Entscheidung - Disziplinarsenat der ÖÄK beim BMSG Wien, 05.12.2000, Ds 5/2000

GesundheitsrechtRdM 2001/25RdM 2001, 157 - 159 Heft 5 v. 1.10.2001

Zusammenfassung: Der Disziplinarsenat nimmt zum telos der standesrechtlichen Werbeschranken für Ärzte Stellung und erläutert die Sorgfaltspflichten und allfällige disziplinarrechtliche Folgen bei Ergänzung eines Werbeinserates durch einen Arzt.

Disziplinarsenat der ÖÄK beim BMSG Wien, 05.12.2000,Ds 5/2000

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