Zusammenfassung: Der Disziplinarsenat nimmt zum telos der standesrechtlichen Werbeschranken für Ärzte Stellung und erläutert die Sorgfaltspflichten und allfällige disziplinarrechtliche Folgen bei Ergänzung eines Werbeinserates durch einen Arzt.
Disziplinarsenat der ÖÄK beim BMSG Wien, 05.12.2000,Ds 5/2000