Zusammenfassung: Bernat untersucht Art 17 Abs 2 EuÜMB, der es nationalen Gesetzgebern erlaubt, die Zulässigkeit nichttherapeutischen klinischer Forschungen an zustimmungsunfähigen Personen zu normieren, aus rechtsethischer und rechtspolitischer Perspektive. Aufbauend auf ener Darstellung der Zulässigkeitsvoraussetzungen klinischer und therapeutischer Forschungen an einwilligungsunfähigen Personen und einer Erläuterung der völkerrechtlichen Vorgaben beschreibt der Verfasser schließlich auch, welche Konsequenzen sich aus Art 17 abs 2 EuÜMB für die österreichische Rechtsordnung ergeben.