Zusammenfassung: Der Autor beschreibt in seinem Beitrag die Zulässigkeitsvoraussetzungen für klinische Forschungen an einwilligungsunfähigen Personen und erläutert, welche sorgfalts- und Handlungspflichten die Ethikkommission in diesen Zusammenhang treffen. Grundlage der Darstellung bildet dabei die deutsche Rechtsordnung, die der der Verfasser den Vorgaben der Deklaration von Helsinki sowie der Europaratskonvention über Menschenrechte und Biomedizin vergleichend gegenüberstellt.