Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit den Neubestimmungen des ÄrzteG zur Kollektivvertragsfähigkeit von Ärztekammern auseinander. Besonderes Augenmerk legt er dabei auf eine Darstellung der Rechtslage für unselbständig erwerbstätige Ärzte und auf eine Erläuterung der verfassungsrechtlichen Grenzen für die Schaffung von Selbstverwaltungskörpern.