Zusammenfassung: Der Disziplinarsenat prüft, ob die Beurteilung standeswidriger Auslandswerbemaßnahmen eines österreichischen Facharztes in den Kompetenzbereich innerstaatlicher Disziplinarbehörden fällt und nimmt zu den inhaltlichen Essentialia eines Disziplinarerkenntnisses sowie zum Verschlechterungsverbot Stellung.
Disziplinarsenat der ÖAK beim BMAGS, 13.12.1999, Ds 15/96