Zusammenfassung: Die Autoren setzen sich in ihrem Beitrag mit den zivilrechtlichen Schranken und Zulässigkeitsvoraussetzungen für Honorarvereinbarungen zwischen Ärzten und sonderklasse- bzw Privatpatienten auseinander. Dabei nehmen sie auch auf die Rechtsgrundalgen im Ausführungsrecht der Länder sowie im Dienst- und Universitätsrecht Bezug und beschreiben den Stellenwert des Doppelverrechnungsverbots in § 16 Abs 1 lit f B-KAG.