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Umfang der ärztlichen Berufspflicht im Zusammenhang mit der Delegierung von Befundergebnissen an ärztliches Hilfspersonal

GesundheitsrechtGerhard AignerRdM 2000, 145 - 146 Heft 5 v. 1.10.2000

Zusammenfassung: Stellungnahme des BMSG zur Reichweite der ärztlichen Berufspflicht bei der Übertragung von Befundergebnissen an ärztliches Hilfspersonal.

Rechtsgrundlagen: § 49 ÄrzteG; § 51 ÄrzteG

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