Vom Arbeitgeber ausgegebene Essensbons sind beim Arbeitnehmer auch dann ein lohnsteuerpflichtiger Sachbezug, wenn diese Bons nur in betriebsnah gelegenen Gaststätten oder für von den Gaststätten an den Arbeitsplatz gelieferte Speisen eingelöst werden können.
VwGH 26. 11. 2003, 2000/13/0040