Leistungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung aller Arbeitnehmer oder bestimmter Arbeitnehmergruppen sind im Regelfall bis zu einem jährlichen Freibetrag von € 300,- pro Mitarbeiter von der Lohnsteuer und von Lohnnebenabgaben befreit. Die Befreiung gilt zwar grundsätzlich auch für die Sozialversicherung, allerdings sind hier zusätzliche Voraussetzungen zu beachten.