Der Ersatz der Kosten für Fahrten des Dienstnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Massenbeförderungsmitteln ist in der Sozialversicherung beitragsfrei. Dies gilt insbesondere auch, wenn der Dienstnehmer mit einem Firmen-Pkw zur Arbeit fährt. Daher kann der abgabepflichtige Sachbezug um die Kosten eines Massenbeförderungsmittels reduziert werden.