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Umstellung des Urlaubsjahres auf Kalenderjahr

Für die PraxisPVP 2003, 11 Heft 2 v. 20.12.2003

Die Umstellung des Urlaubsjahres auf Kalenderjahr bringt insbesondere in Großbetrieben eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung mit sich, kann dem Arbeitgeber aber sehr teuer kommen. Betriebe, die eine Urlaubsumstellung per 1. 1. 2004 planen, sollten daher unbedingt die gesetzlichen Vorgaben beachten.

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