Ab 1. 1. 2004 kommt es zu einer Lockerung des Kündigungsschutzes für ältere Arbeitnehmer. Neu eingestellte „Bonus- Mitarbeiter“ können sich im Falle ihrer Kündigung erst nach 2-jähriger Unternehmenszugehörigkeit auf altersbedingte Schwierigkeiten bei der Wiedererlangung eines Arbeitsplatzes berufen.