§ 59 ASVG; § 113 ASVG
Der VwGH legt Kriterien zur Festliegung des Beitragszuschlags infolge der verspäteten Abfuhr von Sozialversicherungsbeiträgen dar und erläutert, dass die Inrechnungstellung der Verzugszinsen als Strafuntergrenze nicht obligatorisch ist.