Der VwGH nimmt zur Bestimmung der Geringfügigkeitsgrenze Stellung und konkretisiert die Berechnung des Einkommens, das während des Bezugs von Arbeitslosengeld eingenommen werden darf. In diesem Zusammenhang erläutert er auch den Nachweis des Einkommens, betont die gebotene Fremdüblichkeit von Angehörigenverträgen, beschreibt die Voraussetzungen für einen Aufwandersatzanspruch für Hilfspersonen und stellt die Rechtsfolgen bei Falschangaben dar.