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Richtige Berechnungsbasis für die Steuerfreiheit nach § 68 Abs 2 EStG

RechtsprechungSteuerrechtRudolf GrafenederPV-Info 2007, 28 - 29 Heft 12 v. 1.12.2007

Zusammenfassung: Laut Kollektivvertrag wurden die ausbezahlten Überstunden den Arbeitnehmern steuerfrei belassen. Das Finanzamt versteuerte jedoch den über 50% hinausgehenden Teil nach Tarif. Der Grundlohn berechne sich allerdings vom kollektivvertraglichen Grundlohn, erhöht um 30%, daher seien die Zuschläge steuerfrei.

Rechtsgrundlagen: § 68 Abs 2 EStG; § 68 Abs 4 EStG

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