Auf den Anspruch auf Notstandshilfe sind das Einkommen des Arbeitslosen und das mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartners bzw Lebensgefährten anzurechnen. Die Einkommensanrechnung kann zum Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe oder zu ihrer Reduktion führen. Es werden vier Entscheidungen des VwGH dargestellt.
VwGH 24.1.2006, 2004/08/0213; VwGH 21.12.2005, 2005/08/0100; VwGH 19.9.2007, 2006/08/0309; VwGH 19.9.2007, 2006/08/0187