§ 18 BPG; § 15 BPG
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz spielt besonders bei Betriebspensionen eine wesentliche Rolle. Der OGH setzt sich wieder damit auseinander. Im Ergebnis sind Ansprüche aus der Unterstützungskasse im Unterschied zu Versorgungen mit Rechtsanspruch doch anders zu behandeln.