Zusammenfassung: MMit dem Abgabensicherungsgesetz 2007 kommt es zu einer Neuregelung bei Nachzahlungen bzw Rollungen in das Vorjahr. Durch eine Änderung im EStG soll das Problem entschärft werden, dass Unternehmen laufende und sonstige Bezüge des Vorjahres erst nach dem 15. Jänner abrechnen. Die neue Regelung gewährleistet, dass es zu einer Übereinstimmung kommt, die für die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben von Bedeutung ist. Der Autor verdeutlicht dies in einem Beispiel.