Zusammenfassung: Der Beitrag zeigt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen hinsichtlich des Kinderbetreuungsgesetzes. Bisher konnten die Mutter/der Vater das Kinderbetreuungsgeld nur in einer bestimmten, einheitlichen Höhe beziehen. Seit 1. 1. 2008 gibt es nunmehr 3 Varianten zur Auswahl. Die Autorin weist vor allem auf die Wahlmöglichkeiten hin, die seit 1. 1. 2008 bestehen.
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