Die Frage, ob ein Beiratsmitglied aus wichtigem Grund abzuberufen ist, lässt sich nach den entwickelten Grundsätzen der Rsp zur Abberufung von Vorstandsmitgliedern beantworten.
Nach diesen Grundsätzen spielen die Kompetenzen des Organs, um dessen Mitglieder es geht, eine maßgebliche Rolle für die Prüfung eines wichtigen Grundes für die Abberufung.