Eine Stiftungserklärung fällt unter den Begriff der Statuten iSd § 581 Abs 2 ZPO.
Eine Schiedsklausel kann daher sowohl in der Stiftungsurkunde als auch in der Zusatzurkunde enthalten sein.
Begünstigte sind einer solchen Schiedsklausel unterworfen.
Eine Stiftungserklärung fällt unter den Begriff der Statuten iSd § 581 Abs 2 ZPO.
Eine Schiedsklausel kann daher sowohl in der Stiftungsurkunde als auch in der Zusatzurkunde enthalten sein.
Begünstigte sind einer solchen Schiedsklausel unterworfen.