Um welchen Preis dürfen bzw müssen Organe von Stiftungen oder Trustees von Trusts Gerichtsprozesse führen, wenn sie nicht über die dafür notwendigen finanziellen Mittel verfügen? Wann haften sie im Fall des Unterliegens für die Prozesskosten der Gegenseite? Müssen sie Rückstellungen dafür bilden? Wann können sie einen Prozessfinanzierer am Prozesserfolg beteiligen und wann Verfahrenshilfe beantragen? Der nachstehende Beitrag befasst sich mit Fragen, die zumeist "asset rich", aber "cash poor" Stiftungen und Trusts betreffen, also Rechtsträger in der Krise bzw in Liquiditätsengpässen. Der Beitrag setzt sich mit dem österreichischen und liechtensteinischen Privatstiftungsrecht auseinander und zieht auch punktuell Rechtsvergleiche zum englischen Trustrecht.