Geht es nach der liechtensteinischen Regierung, sollen künftig die Grundinformationen von hinterlegten Stiftungen im Handelsregister für jeden einsehbar sein, ohne dass ein berechtigtes Interesse bescheinigt werden muss. Diese Maßnahme soll der Bekämpfung von Geldwäscherei dienen. Der vorliegende Beitrag hat zum Ziel, dem Leser einen kompakten Überblick über das in Vernehmlassung befindliche Gesetzesvorhaben zu verschaffen und zur Diskussion darüber anzuregen.