Der Fiskus beobachtet Vermietungen von Körperschaften an ihr Nahestehende mit Argusaugen: Unter diesem Aspekt befassen sich daher aktuelle Aussagen des BMF (FN ) mit der steuerlichen Behandlung von für Anteilsinhaber zur Befriedigung des persönlichen Wohnbedürfnisses angeschafften bzw hergestellten Immobilien iZm verdeckten Ausschüttungen. Sie enthalten neben einem "Prüfschema" ua Ausführungen zum Mietenmarkt sowohl zur körperschaft- und umsatzsteuerlichen Beurteilung als auch zur Situation bei Privatstiftungen.