Beschlüsse des Stiftungsrats sind nur wirksam, wenn die Traktanden vorzeitig bekannt gegeben worden sind. Stiftungsräte, die einem Interessenkonflikt unterliegen, müssen diesen offenlegen und sind daher meist von der Mitwirkung an der Beschlussfassung ausgeschlossen. Die Allgemeinen Vorschriften des PGR bieten ein solides Fundament für die Beurteilung von Detailfragen rund um die Beschlussfassung innerhalb der liechtensteinischen Stiftung. Dennoch gibt es Reformbedarf.