Wie zahlreiche (höchst)gerichtliche Entscheidungen zeigen, stellen Schadenersatzansprüche gegen (ehemalige) Organmitglieder keine Seltenheit dar. Insofern verwundert es, dass das PSG keine Verjährungsfrist für Ansprüche der Privatstiftung gegen ihre (ehemaligen) Stiftungsvorstandsmitglieder enthält. In welchem Zeitraum Ansprüche gegen Stiftungsvorstandsmitglieder verjähren und zu welchem Zeitpunkt diese Frist zu laufen beginnt, ist - obgleich der hohen praktischen Bedeutung - noch ungeklärt und soll im vorliegenden Beitrag untersucht werden.