Die Bestimmung und Ausgestaltung des Zwecks einer Privatstiftung stellt einen ganz zentralen Baustein jeder Stiftungserklärung dar. Der Stiftungszweck konkretisiert nicht nur die Begünstigten, sondern stellt auch eine zentrale Determinante für das Handeln der Stiftungsorgane dar. Welche Konsequenzen ein Verstoß gegen den Stiftungszweck für die Wirksamkeit von Vertretungshandlungen hat, soll im folgenden Beitrag untersucht werden.
Schlagwörter: