Die Abtretung von Schadenersatzansprüchen von Kartellgeschädigten an eine Gesellschaft zur gesammelten gerichtlichen Geltendmachung ist sittenwidrig, wenn die Gesellschaft als Klägerin nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um im Fall des Prozessverlustes die Prozesskosten tragen zu können.
Landgericht Düsseldorf, 17.12.2013, 37 O 200/09 (Kart)
Zementkartell