KOG, 26.11.2013, 16 Ok 5/13
Der OGH hat am 26. November 20132 die Praxis der BWB im Hinblick auf Zufallsfunde bestätigt. Damit können, angelehnt an die europäische Vorgehensweise, Unterlagen oder Daten, die außerhalb des Untersuchungsgegenstandes des ursprünglichen Durchsuchungsbefehles liegen, für die Einleitung oder Erweiterung einer Ermittlung verwendet werden.