Das Eisenbahngesetz ist die zentrale Grundlage des Eisenbahnverwaltungsrechts und somit für den Bau und Betrieb aller Arten von Eisenbahnen. Die zweite erweiterte und aktualisierte Auflage des zu besprechenden Kommentars bringt das Werk auf den Stand 1. Oktober 2010 und berücksichtig die bis dahin erfolgten wesentlichen Änderungen, es seien nur die neuen Zugangsregeln im Personenverkehr, der neue Gesetzesteil zu den Lokführerscheinen oder die Änderungen bezüglich der Eisenbahnkreuzungen genannt. Am bewährten dreigliedrigen Aufbau des Werkes wurde festgehalten: