Dieser Beitrag untersucht die Frage, ob durch die häufig in Unternehmenskaufverträgen enthaltenen Conduct of Business Clauses die Möglichkeit besteht, einen Zusammenschluss gem § 7 Abs 1 Z 5 KartG 2005 oder Art 3 Abs 1 lit b) iVm Art 3 Abs 2 lit b) Fusionskontrollverordnung 139/2004 zu vollziehen. Hierzu werden die Conduct of Business Clauses kurz vor- und das Potential zum Zusammenschlussvollzug dargestellt. Abschließend wird ein Katalog an potentiell zulässigen Vertragsklauseln genannt, welche gerade noch keinen Zusammenschlussvollzug verwirklichen.