Die Geldbußen-Leitlinien der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2006 (Leitlinien 2006)1) haben den Strafrahmen von Geldbußen für Wiederholungstäter erheblich erhöht. Die Kommission hat diese verschärften Regeln bereits in mehreren Entscheidungen herangezogen. Parallel dazu haben auch die Europäischen Gerichte mehrfach zu verschiedenen Aspekten der Wiederholungstäterschaft Stellung genommen. In diesem Zusammenhang ist das Danone-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 8. Februar 2007 wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung besonders hervorzuheben.2) Im Folgenden sollen die wesentlichen Entwicklungen in den letzten Jahren in der Kommissionspraxis und auf der Rechtsprechungsebene zusammengefasst werden.