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Wiederholungstaten im Kartellrecht - zum gegenwärtigen Stand der Kommissionspraxis und der Rechtsprechung der europäischen Gerichte

AbhandlungenPhilip Kienapfel3)3)Der Autor arbeitet in der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission. Der Inhalt dieses Beitrags spiegelt nicht notwendigerweise die offizielle Position der Kommission wider. Der Autor ist für die Informationen und die in diesem Beitrag vertretenen Ansichten alleine verantwortlich.ÖZK 2009, 8 Heft 1 v. 1.2.2009

Die Geldbußen-Leitlinien der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2006 (Leitlinien 2006)1)1)Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen gemäß Artikel 23 Absatz 2 Buchstabe a) der Verordnung (EG) Nr 1/2003, ABl. 2006 C 210/2. haben den Strafrahmen von Geldbußen für Wiederholungstäter erheblich erhöht. Die Kommission hat diese verschärften Regeln bereits in mehreren Entscheidungen herangezogen. Parallel dazu haben auch die Europäischen Gerichte mehrfach zu verschiedenen Aspekten der Wiederholungstäterschaft Stellung genommen. In diesem Zusammenhang ist das Danone-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 8. Februar 2007 wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung besonders hervorzuheben.2)2)Dazu näher unten III. und IV. 4.3 und 4.7. Im Folgenden sollen die wesentlichen Entwicklungen in den letzten Jahren in der Kommissionspraxis und auf der Rechtsprechungsebene zusammengefasst werden.

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