UStG § 12 Abs 2 Z 2 lit a
EStG 1988: § 20 Abs 1 Z 2 idF vor BGBl 1996/201
Eine (umsatz- und einkommensteuerliche) Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer in einer Dachgeschoßwohnung für Zwecke der Vermietung zweier Ferienappartements im Erdgeschoß desselben Gebäudes ist ausgeschlossen, wenn die Voraussetzungen der Notwendigkeit und einer höchstens untergeordneten privaten Nutzung des Arbeitszimmers nicht erfüllt sind.