KStG 1988: § 12 Abs 1 Z 4 idF vor BGBl I 2011/76
EStG 1988: § 20 Abs 1 Z 5 idF vor BGBl I 2011/76
Auch nach der Rechtslage vor dem AbgÄG 2011 ist eine EU-Kartellgeldbuße wegen Verletzung von Wettbewerbsvorschriften nicht abzugsfähig. Nach welchen Kriterien die Kartellbuße im Allgemeinen oder im Besonderen bemessen wurde, ist dabei nach österreichischer Rechtslage (anders als nach deutscher Rechtslage) nicht von Relevanz.