vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Atypisch stille Gesellschafter mit negativem Kapitalkonto - missglückte Einbringung der Mitunternehmeranteile (Rechtslage vor dem StRefG 2015/2016)

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2018/83ÖStZB 2018, 195 Heft 7 v. 16.4.2018

UmgrStG: § 12 Abs 1

EStG 1988: § 6 Z 8 lit b, § 24 Abs 2

Bilden atypisch stille Gesellschafter - gemeinsam mit einer AG - eine Mitunternehmerschaft in Form einer atypisch stillen Gesellschaft und bringt im Jahr 1995 ein Großteil der stillen Gesellschafter seine Mitunternehmeranteile in die AG ein, wobei den einbringenden Gesellschaftern (trotz Vorliegens negativer Kapitalkonten) ein gesondertes Entnahmerecht von 32 % ihrer Einlage eingeräumt wird und diese überdies von den Altaktionären (in sehr geringem Ausmaß) mit Inhaberaktien abgefunden werden, so kann das UmgrStG nicht zur Anwendung gelangen, wenn die Mitunternehmeranteile zum Einbringungsstichtag einen negativen Verkehrswert aufweisen (" missglückte " Einbringung).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte