EStG 1988: § 47 Abs 2
BAO: § 269 Abs 1
1) Hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Entrichtung von Dienstgeberbeiträgen für nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer von Gesellschaften mbH, deren Unternehmensgegenstand in der Ausübung der Rechtsanwaltschaft besteht, ist entscheidend, ob die nicht wesentlich beteiligten Geschäftsführer weisungsgebunden und in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers eingegliedert sind. Maßgeblich für die Beurteilung der Weisungsgebundenheit ist dabei nicht die sachliche, sondern die davon zu unterscheidende persönliche Weisungsgebundenheit.