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Weisungsgebundenheit von nicht wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern / Verstoß gegen Überraschungsverbot

Erkenntnisse des VwGHBearbeiterin: Birgit BleyerÖStZB 2018/82ÖStZB 2018, 194 Heft 7 v. 16.4.2018

EStG 1988: § 47 Abs 2

BAO: § 269 Abs 1

1) Hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Entrichtung von Dienstgeberbeiträgen für nicht wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer von Gesellschaften mbH, deren Unternehmensgegenstand in der Ausübung der Rechtsanwaltschaft besteht, ist entscheidend, ob die nicht wesentlich beteiligten Geschäftsführer weisungsgebunden und in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers eingegliedert sind. Maßgeblich für die Beurteilung der Weisungsgebundenheit ist dabei nicht die sachliche, sondern die davon zu unterscheidende persönliche Weisungsgebundenheit.

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